Post von der Polizei, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft ?

„Vorladung zur Vernehmung“ als Beschuldigte/r oder Zeuge/in ?

Sie haben eine Anklageschrift erhalten mit Frist zur Stellungnahme oder der Aufforderung, einen Verteidiger zu benennen? Durchsuchung oder Festnahme ?

Beschuldigt oder geschädigt- einem Strafverfahren ausgesetzt zu sein, stellt für die Betroffenen wie auch ihre Familien eine erhebliche Belastung dar.

Da ist der nicht bekannte Ablauf des Verfahrens, es sind Behörden im Spiel, mit denen man bisher nichts zu tun hatte- oder niemals zu tun haben wollte.

Hinzu kommt die Ungewissheit über die Folgen, die Dauer oder den Ausgang eines Strafverfahrens.

Soll ich zum Termin bei der Polizei gehen? Was passiert mir, wenn ich nicht hingehe? Steht eine Verurteilung im Führungszeugnis? Ist mein Arbeitsplatz, mein Führerschein, mein Aufenthalt gefährdet? Wie kann ich mich gegen Vorwürfe am besten verteidigen?

Fragen über Fragen? Die stellen Sie am besten mir! 

Mit mir steht Ihnen eine kompetente und engagierte  Anwältin zur Seite. 

Sie erwarten zu Recht das ausführliche Gespräch sowie eine seriöse Analyse der Lage mit Blick auf Ihre Rechte und Möglichkeiten für die Zukunft.

Ich begleite Sie von Beginn an sicher durch Ihre persönliche Krisensituation- so lange sie eben dauert.

Idealerweise findet Ihr Strafverfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft ohne Beteiligung des Gerichts sein Ende. Das spart Nerven, Zeit und Geld. Wo dies nicht möglich ist, ist mein oberstes Ziel, an Lösungen zu arbeiten, die Ihnen eine Gerichtsverhandlung erspart.  

Was müssen Sie jetzt noch tun?

Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail zur Vereinbarung Ihres Erstberatungstermins; bringen Sie hierzu bereits alle Unterlagen mit, die Sie von den Behörden geschickt bekommen haben.